Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024: Was Sie jetzt wissen sollten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht im Zentrum der deutschen Klimaschutz- und Energiepolitik. Seit dem 1. Januar 2024 schreibt es vor, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 % ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien beziehen müssen. Doch was bedeutet das konkret für Haus- und Immobilienbesitzer? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengefasst.

1. Hintergrund: Was ist das GEG?
Das GEG fasst frühere Energiegesetze (z. B. EnEV, EEWärmeG) in einem einzigen Regelwerk zusammen.
Ziel ist es, Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben. Es soll den Weg ebnen, fossile
Energieträger schrittweise zu ersetzen und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
2. Wichtige Eckpunkte des Gebäudeenergiegesetzes

- Seit 1. Januar 2024: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien einsetzen.
- Neubauten ab 2024: Für Gebäude, deren Bauantrag ab Januar 2024 gestellt wird, gilt diese Regelung uneingeschränkt.
Erlaubte Heizsysteme
- Wärmepumpen
- Fernwärme
- Solarthermie
- Biomasseheizungen (z. B. Pellets)
- Hybridheizungen (Kombination fossiler Brennstoffe mit erneuerbaren Energien)
Übergangs- und Umstellungsfristen
- Großstädte: Bestandsgebäude in Metropolen müssen bis zum 30. Juni 2026 auf klimafreundliche Energiequellen umstellen.
- Kleinere Kommunen: In ländlichen Regionen und Kleinstädten hat der Gesetzgeber dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028 eingeräumt.

3. Austauschpflicht: Wann muss die alte Heizung raus?
Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien
Gemäß § 72 GEG gilt eine Pflicht zum Austausch für Heizkessel, die älter als 30 Jahre
sind und mit Gas oder Öl betrieben werden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert
hohe Bußgelder:
- Bußgelder bis zu 50.000 € möglich
- Spätestens ab 31.12.2044: Alle fossilen Heizkessel sind stillzulegen
Ausnahmen
In einigen Fällen kann man von Übergangsfristen oder Sonderregelungen profitieren, etwa wenn ein Anschluss an ein entstehendes Wärmenetz geplant ist. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Energieberater oder Fachbetrieb zu konsultieren, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

4. Förderung: Bis zu 70 % Kostenübernahme
Staatliche Unterstützung
Der Staat unterstützt den Umstieg auf nachhaltige Heiztechnik mit attraktiven Förderprogrammen.
Dabei sind unter anderem folgende Fördergelder möglich:
- 70 % Förderung für Wärmepumpen
- Kombination mit weiteren Sanierungsmaßnahmen möglich, z. B. Dämmung oder Fenstertausch
- Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder über die KfW
Tipp: Eine sorgfältige Finanzplanung und frühzeitige Antragsstellung sind entscheidend. Nutzen Sie auch die Expertise erfahrener Energieberater, die den Fördermittel-Dschungel für Sie durchforsten und individuell passende Programme empfehlen.
5. Kritische Betrachtung: Chancen und Herausforderungen
-
Chancen
- Klimaschutz: Der Energieverbrauch in Gebäuden sinkt langfristig, der CO₂-Ausstoß wird reduziert.
- Wertsteigerung: Eine moderne, nachhaltige Heizanlage erhöht den Marktwert von Immobilien.
- Staatliche Förderungen: Hohe Investitionskosten lassen sich durch Zuschüsse abfedern.
- Hohe Anfangsinvestitionen: Trotz Förderung können die Kosten für moderne Heizungssysteme erheblich sein.
- Fachkräftemangel: Engpässe bei Handwerksbetrieben können zu längeren Wartezeiten führen.
- Informationsbedarf: Hausbesitzer müssen sich mit neuen Technologien (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie) auseinandersetzen.
Herausforderungen

6. Fazit: Jetzt handeln – von Förderungen profitieren und Bußgelder vermeiden
CO₂-Fußabdruck verkleinernDas Gebäudeenergiegesetz markiert einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltige Energieversorgung. Wer frühzeitig plant, profitiert nicht nur von attraktiven Förderungen, sondern umgeht auch potenzielle Bußgelder. Darüber hinaus kann eine modernisierte Heizungsanlage den Wert der eigenen Immobilie steigern und hilft gleichzeitig, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu verkleinern.
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Hinweis:
Quellenangaben und weiterführende Informationen:
1. Gebäudeenergiegesetz (GEG) – offizielle Gesetzestexte: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html (Inhalte zu den gesetzlichen Vorgaben und Fristen.) 2. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Förderprogramme: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energie.html (Informationen zu Beantragung und Höhe der möglichen Zuschüsse.)
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